Datenschutzverpflichtung
Das französische Unternehmen Prismatic, das in dieser Eigenschaft Zugang zu personenbezogenen Daten hat, erkennt hiermit die Vertraulichkeit dieser Daten an.
Prismatic verpflichtet sich daher gemäß den Artikeln 34 und 35 des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung sowie den Artikeln 32 bis 35 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016, alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik entsprechen, um die Vertraulichkeit der Informationen, auf die sie Zugriff hat, zu schützen und insbesondere deren Weitergabe an nicht ausdrücklich autorisierte Personen zu verhindern. Prismatic verpflichtet sich insbesondere:
- die Daten, auf die sie Zugriff hat, nicht für andere Zwecke zu verwenden, als die, die in ihrem Aufgabengebiet vorgesehen sind;
- diese Daten nur an Personen weiterzugeben, die aufgrund ihrer beruflichen Aufgaben berechtigt sind, diese Informationen zu erhalten, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Personen, natürliche oder juristische Personen handelt;
- keine Kopien dieser Daten zu erstellen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich;
- alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik entsprechen, um einen Missbrauch oder betrügerische Verwendung dieser Daten zu vermeiden;
- alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Gepflogenheiten und dem Stand der Technik entsprechen, um die physische und logische Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten;
- sicherzustellen, dass innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs nur sichere Kommunikationsmittel für die Übertragung dieser Daten verwendet werden;
- bei Beendigung ihrer Tätigkeit sämtliche Daten, Computerdateien und alle Informationen zu diesen Daten vollständig zurückzugeben.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt unbegrenzt wirksam, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeiten, unabhängig vom Grund, sofern es sich um die Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten handelt. Prismatic wurde darüber informiert, dass jede Verletzung dieser Verpflichtung disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere nach den Artikeln 226-16 bis 226-24 des französischen Strafgesetzbuches, zur Folge haben kann.